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Einbinden von Musik in Webseiten

Ihre Website, ob als private Galerie oder kommerzielles Portfolio genutzt, ist eine Form der „Vorführung und Veröffentlichung”, wie es der Gesetzgeber formuliert. Dem entsprechend ist Vorsichtig geboten, bei allem was man veröffentlicht und einem nicht gehört.

Unter welchen Umständen darf fremde Musik verwendet werden?

Generell gilt, dass jegliche Verwendung einer Erlaubnis bedarf. Dabei unterscheidet man zwischen dem Filmherstellungsrecht, das einem erlaubt die Musik in dem eigenen Werk zu nutzen, und dem Filmeinblendungsrecht, das einem erlaubt dafür eine bestehende Aufnahme zu nutzen. Weitere Rechte sind die Aufführungs- und Senderechte, sowie die Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte.

In Deutschland ist die GEMA für die Verwaltung und Kontrolle solcher Rechte zuständig — jedoch sind nicht alle Musiker automatisch Mitglied und nicht jedes Musikstück ist nach den Regeln der GEMA gebührenpflichtig.

Die so genannte „GEMA freie Musik” bedarf dann nur der Erlaubnis des Urhebers, in den meisten Fällen des Musikers selbst, um für eigene Zwecke verwendet werden zu dürfen. Insbesondere Musiker, die Ihre Arbeit bewusst nicht bei der GEMA unter Schutz stellen, bieten einfache Wege der Nutzungsrechte-Vergabe an, zum Beispiel über offene Lizenzmodelle, wie der Creative Commons License.

Unterliegen die Werke des Musiker hingegen dem Schutz durch die GEMA, muss eine Erlaubnis entweder durch die GEMA selbst oder den Musiker erteilt werden. Zudem sind Gebühren an die GEMA zu zahlen, deren Höhe abhängig von der Konsumentenzahl ist.

Bedeutet „freie Musik” auch frei von Rechten?

Immer mehr Verlage bieten Musik als „Royalty Free„ an, ähnlich wie auch einige Fotografen ihre Arbeit zur freien Verfügung stellen. In beiden Fällen ist das Werk aber nicht frei von Urheberrechten und selbst die Nutzung kann immer noch strengen Bedingungen unterliegen. Beim Kauf einer CD des Künstlers, kann zusätzlich eine Nutzungsgebühr für jeden Titel anfallen. In der Regel wird jedoch die Nutzungslizenz mit dem Kaufpreis der CD erworben.

In beiden Fällen gilt: Man erwirbt nicht das Urheberrecht, sondern nur das Nutzungsrecht welches individuell ausgelegt werden kann und an den Erwerb gebunden ist. Nutzen darf damit nur der Royalty Free Music, der das Nutzungsrecht erworben hat. Das Kopieren, Verteilen etc. ist auch hier nicht erlaubt.

Ist ein Nutzungsrecht universell?

Das Nutzungsrecht wird in der Regel nur für einen bestimmten Zweck erteilt. Soll die Musik zum Beispiel auch auf anderen Websites eingebunden werden, ist eine erneute Nutzungslizenz einzuholen und unter Umständen ebenfalls gebührenpflichtig. Die GEMA erwartet, dass jede „Vorführung oder Veröffentlichung” angemeldet wird und fordert gesondert Nutzungsgebühren hierfür.

Gelten diese Bedingungen auch für klassische Musik?

Das Urheberrecht der Komponisten ist bei klassischer Musik in der Regel nicht vorhanden oder abgelaufen — jedoch besitzen die Musiker, welche das Stück eingespielt haben, ein dem Urheberrecht verwandtes Leistungsschutzrecht, welches von der GVL verwaltet und kontrolliert wird. In diesem Fall gelten ähnliche Bedingungen, wie beim normalen Urheberrecht.

Welche Musik darf ohne Bedenken verwendet werden?

Es gibt eine Menge Musik im Web, die zur freien Verfügung steht. Besonders junge, ambitionierte Künstler nutzen offene Lizenzmodelle, um Ihre Musik zu verbreiten. Diese Musik dürfen Sie häufig ohne komplizierte Bedingungen und einschränkende Regeln für Websites verwenden. Dennoch ist es ratsam, sich vorher die Nutzungsbedingungen genau durchzulesen.

Wirklich frei von Rechten darf nur Musik verwendet werden, die man selbst komponiert hat oder solche, wie im Falle der klassischen Musik, die frei von Urheberrechten ist und selbst eingespielt wurde.

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